Wissenswertes für Ihren Aufenthalt in einem unserer Ferienobjekte

Die folgenden Hinweise, dienen dazu, Mißverständnisse über den Inhalt unserer Leistungen zu vermeiden und Ihnen Enttäuschungen aufgrund falscher Erwartungen zu ersparen. Sie gelten als ergänzende Leistungsbeschreibung für unser gesamtes Angebot und erweitern die einzelnen Objektbeschreibungen.

Wenn Sie ein Ferienhaus mieten gehen wir grundsätzlich davon aus, dass Sie das größtmögliche Maß an Selbständigkeit und Selbstverantwortung suchen. So werden Sie von uns während Ihres Aufenthaltes in unseren Ferienhäusern und -wohnungen als Selbstversorger behandelt. Das bedeutet, dass Sie z. B. Ihre Betten selber beziehen, selber die Räume während Ihres Aufenthaltes reinigen, und sich auch selbst sämtliche Verbrauchsmaterialien wie Reinigungsmittel, Toilettenpapier, Müllbeutel, Spülbürste usw. mitbringen oder vor Ort beschaffen.

Die Ausstattung unserer Ferienobjekte ist von Objekt zu Objekt unterschiedlich, und insbesondere das Mobiliar, kann von uns gelegentlich verändert werden. Was in den einzelnen Objekten zu finden ist, entnehmen Sie bitte unseren Objektbeschreibungen. Für Sie unverzichtbare Gegenstände ( z. B. Kindersicherungen für Steckdosen ) sollten Sie vorsichtshalber selbst mitbringen

Mit dem Auftreten von Insekten (Fliegen, Spinnen, Mücken, Ameisen, Kellerasseln) muß immer gerechnet werden, je nach Jahreszeit mehr oder weniger. Dies gilt vor allem bei Objekten mit direktem Gartenzugang und hat nichts mit der Sauberkeit zu tun. Sollten Sie empfindlich sein, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit entsprechenden Abwehrmitteln auszustatten.

Bitte beachten Sie das wir ab dem zweiten Haustier die Endreinigung in der Nebensaison auf Höhe der Hauptsaison-Endreinigung anheben und in der Hauptsaison 15,- Euro auf den Endreinigungspreis aufschlagen.

Bei den Objekten in denen wir Strom nach Verbrauch angegeben haben, wir der Stromstand kurz vor Ihrer Anreise auf einem Abrechnungszettel vermerkt. Bei Ihrer ABreise tragen Sie den neuen Zählerstand ein und deponieren das abgerechnete Stromgeld im Objekt. Die Kilowattstunde kostet zwischen 18 und 23 Cent.

Allgemeine Mietbedingungen

 
 

Folgende AMB´s finden Sie in unseren Mietverträgen:

Mietbedingungen:

 

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Online-Buchung erst dann zu einer verbindlichen Buchung wird, wenn ein schriftlicher Mietvertrag, der vom Mieter und Vermieter unterzeichnet wurde, zustande gekommen ist und eine Anzahlung, welche im Mietvertrag festgelegt ist, geleistet wurde. Ohne diesen Mietvertrag kommt es zu keiner verbindlichen Buchung und es entsteht kein Anspruch an dem Mietobjekt.

 

Zusätzliche, uns bei Vertragsabschluß nicht gemeldete Personen oder Haustiere berechtigen uns zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Bitte geben Sie die Namen, Alter und Adressen der mitreisenden Personen auf der Vertragsrückseite an. Das Haus wird nicht an alleinreisende Jugendliche und Gruppen vermietet. Bei Nichteinhalten der Mietbedingungen hat der Vermieter das Recht den gesamten Mietvertrag für Nichtig zu erklären, oder den Mietpreis und die Kaution zu erhöhen.

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen und wird mit Zugang der Erklärung beim Vermieter wirksam. Tritt der  Mieter bis spätestens 8 Wochen vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Mietpreises erhoben. Bei Rücktritt bis zu 5 Wochen vor Mietbeginn behält der Vermieter die geleistete Anzahlung, bzw. den Anspruch auf die Anzahlung. Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Mietbeginn werden 50% der Miete erhoben. Bei Rücktritt später als 21 Tage vor Mietbeginn werden 90% des Mietpreises erhoben. Vermietet der Vermieter nach Rück- bzw. Nichtantritt der Reise das Mietobjekt für den vollen Mietpreis anderweitig, werden dem Mieter die Bearbeitungsgebühr von 15% übersteigenden, durch Mieteinnahmen erzielte Beträge erlassen bzw. erstattet.

 

Bisherige schriftliche und/oder mündliche Vereinbarungen treten mit dem Wirksamwerden des Vertrages außer Kraft. Nachträgliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.

 

Bei höherer Gewalt keine Haftung durch den Vermieter. Das Haus ist nicht Behinderten-, Kleinkind- und Allergikergerecht. Die Benutzung des Hauses, deren Ausstattung und der Außenbereiche ist auf eigene Gefahr.

 

Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein.